Beschreibung

Sehr hochwertiges und geschmackvoll eingerichtetes Wohnmobil mit vielen umfangreicher Ausstattung wie TV, vollautomatische Satanlage, Campingstühle und Tisch. Zubehör für die Strom- und Wasserversorgung, eingebautes Navi, Fahrerhausklima, Tempomat, großer Stauraum u. Ausstattung im Küchenbereich und 3er Fahrradträger.




Preise pro Nacht

Mai - Oktober 129€

Preise gelten pro Nacht. Eine Servicegebühr in Höhe von 150€ wird einmalig erhoben.

Eine Vermittlungsgebühr von 10% wird auf den Mietpreis erhoben





Lage

Abholort: 53842 Troisdorf Germany

Ausstattung

Küche, Dusche/Wc , Heizung, Warmwasser, Navigationsgerät, Heckgarage, Einzelbetten, Doppelbett, Fahrradträger, Kühlschrank, Markise, Rückfahrkamera.

Technische Daten

◾ Maße (LxBxH) 689/232/293 ◾ Max Zuladung: 635Kg ◾ Sitzplätze: 4 ◾ Ps: 140

◾ Maxi. Zuladung: 692 Kg ◾ Frischwassertank: 80L ◾ Abwassertank: 120L

◾ Kraftstofftank: 90L ◾ Verbrauch (L/100 Km): 11,5 ◾ Marke: Carado ◾ Tiere: Nein

◾ Kraftstoff: Diesel Schaltung: Automatik ◾ Schlafplätze: 3 ◾ Typ: Teilintegriert ◾ Bj. 2021

◾ Führerscheinklasse: B (3) ◾Zulässiges Gesamtgewicht: 3500 Kg ◾ Klima: True


Mietbedingungen

Im Mietpreis enthaltene Leistungen

a.) Haftpflichtversicherung als Selbstfahrervermietfahrzeug

b.) Vollkaskoversicherung mit max. 1.000 EUR Selbstbeteiligung pro Schadensfall

Teilkaskoversicherung mit max. 1.000 EUR Selbstbeteiligung pro Schadensfall

c.) Ölverbrauch und Verschleißreparaturen

d.) Alle gefahrenen Kilometer frei ab 14 Tagen Mietdauer. Unter 14 Tagen 300 Km/Tag.

Mehrkilometer werden mit 0,45 €/Km berechnet.

Es gilt § 2 e der Allgemeinen Vermietbedingungen nur nach Verfügbarkeit von Fahrzeugen beim Vermieter.

Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalles des Reisemobiles sind ausgeschlossen.

In der Servicepauschale enthaltene Leistungen:

a.) Autoreiseschutzbrief

b.) Unterlegkeile, Kabeltrommel, 1 Adapterkabel

c.) Übergabe mit Einweisung und Rücknahme

d.) Erstausstattung mit Chemikalien für Campingtoilette (sofern eine Toilette im Fahrzeug vorhanden ist)

e.) Ausrüstung mit Campinggas (sofern eine Gasanlage vorhanden ist) und Frischwasser

Kaution

Der Mieter hinterlegt bei der Fahrzeugübergabe eine Kaution in Höhe von 1.000 EUR bar beim Vermieter, die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurückerhält. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten.

Fahrzeugübergabe und Rücknahme

Falls nicht anders vereinbart gilt: Übergabe- und Rücknahmeort ist die Adresse des Vermieters. Das Fahrzeug kann ab ca. 14 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Tag bis 10 Uhr. Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenden Schaden. Pro angefangenen Tag Verspätung wird zudem eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Tagesmietpreises berechnet.

Das Fahrzeug ist sauber und in einwandfreiem Zustand sowie mit gefülltem Kraftstofftank zu übergeben. Es ist in gleichen sauberen Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht gereinigt zurückgegeben fallen für den Mieter folgende Reinigungskosten an:

Toilettenentleerung und Reinigung 150 EUR

Innenreinigung bei Buchung 100 EUR, Rückgabe ungereinigt ohne vorherige Buchung 150 EUR

Außenreinigung bei Buchung 80 EUR, Rückgabe ungereinigt ohne vorherige Buchung 120 EUR

Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges wird vom Mieter und Vermieter gemeinsam ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, auf dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und Wertminderungen des Fahrzeuges dem Vermieter bei Rückgabe unverzüglich mitzuteilen. Bei Übergabe ist der Mieter verpflichtet einer Nutzungs-Einführung durch einen Mitarbeiter des Vermieters zu folgen, bei der er in die Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen wird.

Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 23 Jahre betragen. Er muss seit mindestens einem Jahr im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für das angemietete Fahrzeug sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern Letztere die Bedingungen des Mietvertrages erfüllen. Der Mieter trägt hierfür die Verantwortung.

Sorgfaltspflichten

Der Mieter hat bei jedem Tanken Reifendruck, Wasser und Öl zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen.

Die Ölquittungen sind aufzubewahren und werden vom Vermieter nach der Reise erstattet. Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Fahrzeugmaße besondere Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere muss er sich beim Zurücksetzen von einer Hilfsperson einweisen lassen und sorgfältig auf die Durchfahrtshöhe achten. Der Mieter ist verpflichtet, einen eventuellen Schaden gegenüber dem Vermieter so gering wie möglich zu halten bzw. hat alles zu tun, damit ein solcher Schaden nicht entsteht.

Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug

zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,

zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen (ausgenommen das mitgeführte Campinggas),

zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,

zur Weitervermietung oder Verleihung,

zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten zu verwenden

über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu nutzen, sowie

Tiere ohne Erlaubnis des Vermieters mitzuführen.

Das Rauchen im Fahrzeug ist ebenfalls verboten.

Bei einem Verstoß gegen diese Verbote bleibt es dem Vermieter vorbehalten die Kaution vollständig einzubehalten.

Auslandfahrten

Auslandsfahrten in europäische Länder sind erlaubt, sofern Haftpflicht und Vollkaskoschutz durch die Fahrzeugversicherung gewährt wird. Außereuropäische Fahrten und Fahrten in Länder, die nicht im Haftpflicht und Vollkaskoschutz erfasst sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Reparaturen

Fällt während der Mietdauer das Mietfahrzeug auf Grund eines technischen Defekts/Unfall aus, so ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug in eine Fachwerkstatt zu bringen und dort eine Prüfung und Reparatur bis zu einer Dauer von 2 Tagen durchführen zu lassen. Der Mieter hat eine schriftliche Fehlerdiagnose der Fachwerkstatt einzuholen und dem Vermieter vorzulegen. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Betrag von 150 EUR, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Steht eine autorisierte Fachwerkstatt nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter zu benachrichtigen. Der Mieter ist verpflichtet, den Aufwand so gering wie möglich zu halten sowie alles zu unternehmen, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Versäumt er dies, so ist er gegenüber dem Vermieter für den Mehraufwand haftbar und kann zudem keinen Regress beim Vermieter für seinen Aufwand geltend machen. Dies gilt auch für den Fall, dass er dem Vermieter keine schriftliche Fehlerdiagnose vorlegt.

Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat bei jedem Unfall, jeder Beschädigung oder Diebstahl die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Außerdem sind bei Unfall, Beschädigungen oder Diebstahlschaden unverzüglich der Vermieter und die Versicherung zu benachrichtigen und bei Rückgabe des Fahrzeuges ist eine Schadensmeldung der Versicherung mit genauer Schadensschilderung und verantwortlichem Fahrer auszufüllen. Für die Aufwendungen des Vermieters für die Schadenbearbeitung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 € vereinbart, die jedoch nicht fällig wird, wenn den Mieter kein Verschulden trifft.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Für die Schäden am Fahrzeug werden somit bei Vollkasko- und Teilkaskoschäden während der Mietzeit dem Mieter eine Selbstbeteiligung

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Nach Angebotsannahme gelten für Mieter die nachfolgenden Stornobedingungen:


  • bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises

  • vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% des Mietpreises

  • ab 14.Tag 90% des Mietpreises

  • am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100% des Mietpreises